Betriebliche Gesundheitsförderung

Zu einer modernen Unternehmensstrategie gehört die betriebliche Gesundheitsförderung.  Pro Arbeitnehmer sind bis zu 500 Euro im Jahr zur Verbesserung des allgemeinen Gesundheitszustands und der betrieblichen Gesundheitsförderung nach § 3 Nr. 34 EStG steuerfrei. Unter die Steuerbefreiung fallen auch Leistungen zur Verbesserung der Ernährung, also Aktionen zur Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung und zur Reduktion von Übergewicht.


Was hat Ihr Unternehmen davon?

Die Krankenstände sinken, die Motivation und Leistungsfähigkeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern steigen.  Dies wirkt sich positiv auf Qualität und Umsatz aus.

 Ich biete für Ihr Unternehmen folgende Aktionen an:

  • Gesundheitstag mit Kantinenaktion, Kurzinfo für Beschäftigte mit Body-Maß-Index-Bestimmung und mehr
  • Amüsanter Vortrag mit anschließender Einzelberatung, geeignet für kleinere Gruppen, Abteilungen oder Kleinbetriebe
  • Event im Kunstatelier:  Kreativangebot plus mundgerechte Ernährungsinfo
  • Weihnachtsfeier oder Firmenjubiläum mal anders: Info zu gesunder Ernährung mit Verkostung, unterhaltsam und praxisnah, auf Wunsch auch im passenden Ambiente

Kosten und Bedingungen klären wir am besten im persönlichen Gespräch.